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Neue Seite 13

§ 1 Geltungsbereich.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen und die damit zusammenhängenden Restaurantleistungen
§ 2 Vertragsschluß. Vertragspartner sind das Restaurant und der Besteller. Erfolgt die Bestellung für einen Dritten, haftet der Besteller für die Erfüllung der dem Restaurant geschuldeten Vertragsleistungen.
2. Ein Vertrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Restaurants.
§ 3 Leistungsumfang
1. Der Leistungsinhalt des Restaurants bestimmt sich ausschließlich nach den getroffenen Vereinbarungen.
2. Steht die Teilnehmerzahl noch nicht fest, hat der Besteller die exakte Teilnehmerzahl 7 Tage vorher anzumelden.
3. Maßgebend für die Leistungsabrechnung des Restaurants sind die tatsächlich erbrachten Leistungen, mindesten aber die für die angemeldeten Teilnehmer bereitgestellten Leistungen.
§ 4 Gewährleistung
1. Das Restaurant gewährleistet, daß seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Restaurateurs erbracht werden.
2. In Fällen höherer Gewalt ist das Restaurant von der Leistungspflicht befreit.
§ 5 Rücktritt
1. Tritt der Besteller / Veranstalter vom Vertrag zurück oder kommt die Veranstaltung aus vom Besteller/Veranstalter zu vertretenden Gründen nicht zustande, steht dem Restaurant ein Anspruch auf Schadenersatz zu.
2. Bei Abbestellung bis zu einer Woche vor der Veranstaltung umfaßt der Schadenersatz 2/3 des entgangenen Speiseumsatzes. Sofern dieser nicht vereinbart war, ist die Berechnungsgrundlage der
Mindestmenüpreis für Bankette.
Wird die Veranstaltung in der zweiten Woche vorher abgesagt, ermäßigt sich der Schadensbeitrag auf 1/3 des entgangenen Umsatzes
§ 6 Haftung und sonstige Pflichten des Veranstalters
1. Der Veranstalter haftet, ohne daß es auf Verschulden ankommt, für alle Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter und Teilnehmer an den vom Restaurant bereitgestellten Sachen verursacht werden.
2. Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist nur aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung zulässig.
§ 7 Zahlung
1. Die Rechnung ist sofort ohne Abzüge zu zahlen.
2. Das Restaurant kann eine angemessene Vorauszahlung bei Vertragsabschluß verlangen.
3. Gerät der Veranstalter in Verzug, ist das Restaurant berechtigt, neben den Mahnkosten Zinsen in Höhe von 4 % über dem Bundesbankdiskont zu verlangen.
§ 8 Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für diese Vereinbarungen gilt das Recht der Bundes Republik Deutschland.
2. Der Gerichtsstand ist Ulm.
3. Der Erfüllungsort ist Ulm.
4. Sollte eine Bestimmung der AGB ungültig sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

 

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