AGB
§ 1 Geltungsbereich.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen und die
damit zusammenhängenden Restaurantleistungen
§ 2 Vertragsschluß. Vertragspartner sind das Restaurant und der
Besteller. Erfolgt die Bestellung für einen Dritten, haftet der Besteller für
die Erfüllung der dem Restaurant geschuldeten Vertragsleistungen.
2. Ein Vertrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung
des Restaurants.
§ 3 Leistungsumfang
1. Der Leistungsinhalt des Restaurants bestimmt sich ausschließlich nach den
getroffenen Vereinbarungen.
2. Steht die Teilnehmerzahl noch nicht fest, hat der Besteller die exakte
Teilnehmerzahl 7 Tage vorher anzumelden.
3. Maßgebend für die Leistungsabrechnung des Restaurants sind die tatsächlich
erbrachten Leistungen, mindesten aber die für die angemeldeten Teilnehmer
bereitgestellten Leistungen.
§ 4 Gewährleistung
1. Das Restaurant gewährleistet, daß seine Leistungen mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Restaurateurs erbracht werden.
2. In Fällen höherer Gewalt ist das Restaurant von der Leistungspflicht befreit.
§ 5 Rücktritt
1. Tritt der Besteller / Veranstalter vom Vertrag zurück oder kommt die
Veranstaltung aus vom Besteller/Veranstalter zu vertretenden Gründen nicht
zustande, steht dem Restaurant ein Anspruch auf Schadenersatz zu.
2. Bei Abbestellung bis zu einer Woche vor der Veranstaltung umfaßt der
Schadenersatz 2/3 des entgangenen Speiseumsatzes. Sofern dieser nicht vereinbart
war, ist die Berechnungsgrundlage der
Mindestmenüpreis für Bankette.
Wird die Veranstaltung in der zweiten Woche vorher abgesagt, ermäßigt sich der
Schadensbeitrag auf 1/3 des entgangenen Umsatzes
§ 6 Haftung und sonstige Pflichten des Veranstalters
1. Der Veranstalter haftet, ohne daß es auf Verschulden ankommt, für alle
Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter und Teilnehmer an den vom Restaurant
bereitgestellten Sachen verursacht werden.
2. Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist nur aufgrund einer
ausdrücklichen Vereinbarung zulässig.
§ 7 Zahlung
1. Die Rechnung ist sofort ohne Abzüge zu zahlen.
2. Das Restaurant kann eine angemessene Vorauszahlung bei Vertragsabschluß
verlangen.
3. Gerät der Veranstalter in Verzug, ist das Restaurant berechtigt, neben den
Mahnkosten Zinsen in Höhe von 4 % über dem Bundesbankdiskont zu verlangen.
§ 8 Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für diese Vereinbarungen gilt das Recht der Bundes Republik Deutschland.
2. Der Gerichtsstand ist Ulm.
3. Der Erfüllungsort ist Ulm.
4. Sollte eine Bestimmung der AGB ungültig sein, so wird hiervon die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.