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Oma´s  Küche und echte Handarbeit - macht den Unterschied.  frische Pfifferlingen .   Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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Hier finden Sie unsere Menüvorschläge

nach Jahreszeiten zubereitet ab 10 Personen

Unsere Frühlingsmenüs mehr erfahren  Unsere Sommermenüs mehr erfahren 
Unsere Herbstmenüs mehr erfahren  Unsere Wintermenüs mehr erfahren 

Hochzeiten, Familienfeiern oder Firmen Bankette

Herzlichen Dank für Ihr Interesse an unserem Haus. Sie planen Ihre Hochzeit, eine Feier im Kreise Ihrer Familie und Ihrer Freunde oder Sie bereiten ein Bankett vor? Natürlich sind wir auch persönlich für Sie da und beraten Sie gerne.

Für intime Geschäftsgespräche schaffen wir spezielle Raumsitutationen. Gespräche können vertraulich geführt werden, ohne daß man allzu separiert am Fluidum des Restaurants nicht mehr teilhaben könnte.

Unsere drei Stübchen sind liebevoll gestaltet und bieten einen stilvollen Rahmen für private und geschäftliche Veranstaltungen. Entsprechend Ihren Wünschen dekorieren wir Ihre Stube und beraten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Menüs und bei der Auswahl der Weine.

Wählen Sie je nach Größe Ihrer Veranstaltung die passende Stube.

Unsere Räume sind für Personenzahlen von 15, 22 über 45 bis 80 Personen geeignet.
Für besondere Anlässe steht Ihnen das ganze Haus zur Verfügung.

Wir planen für Sie den gesamten Ablauf Ihrer Veranstaltung:

- Menüvorschläge
- Blumen und Dekoration
- Menükarten.
- Musik und Künstler
- Fotografen
- Hochzeitsoldtimer

Ob einfach nur zum Essen im Restaurant oder für außergewöhnliche Feste in unseren
einzigartigen Stuben – wir erfüllen Ihre individuellen Wünsche.

Im folgenden finden Sie unsere Menüvorschläge. Nur Vorschläge - keine Vorschriften! Kombinieren Sie doch die verschiedenen Menüs miteinander.
Möchten Sie ganz etwas anderes? Dann lassen Sie uns doch einfach mal darüber reden! Wir kochen für Sie, was Ihnen schmeckt und worauf Sie Lust haben.
In unserer Weinkarte finden Sie eine umfangreiche Auswahl an Weinen, womöglich haben wir gerade gestern ihren Wein bei einem unserer Winzer entdeckt. Dann ist der heute aber natürlich noch nicht auf der Karte. Also lassen Sie uns gemeinsam im Gespräch den richtigen Wein für Sie finden.

Wir freuen uns auf ein Beratungsgespräch mit Ihnen! Rufen Sie uns doch einfach an und wir verabreden uns zu einer Tasse Kaffee, um alles in Ruhe einmal durchzugehen!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen und die damit zusammenhängenden Restaurantleistungen
§ 2 Vertragsschluß. Vertragspartner sind das Restaurant und der Besteller. Erfolgt die Bestellung für einen Dritten, haftet der Besteller für die Erfüllung der dem Restaurant geschuldeten Vertragsleistungen.
2. Ein Vertrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Restaurants.
§ 3 Leistungsumfang
1. Der Leistungsinhalt des Restaurants bestimmt sich ausschließlich nach den getroffenen Vereinbarungen.
2. Steht die Teilnehmerzahl noch nicht fest, hat der Besteller die exakte Teilnehmerzahl 7 Tage vorher anzumelden.
3. Maßgebend für die Leistungsabrechnung des Restaurants sind die tatsächlich erbrachten Leistungen, mindesten aber die für die angemeldeten Teilnehmer bereitgestellten Leistungen.
§ 4 Gewährleistung
1. Das Restaurant gewährleistet, daß seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Restaurateurs erbracht werden.
2. In Fällen höherer Gewalt ist das Restaurant von der Leistungspflicht befreit.
§ 5 Rücktritt
1. Tritt der Besteller / Veranstalter vom Vertrag zurück oder kommt die Veranstaltung aus vom Besteller/Veranstalter zu vertretenden Gründen nicht zustande, steht dem Restaurant ein Anspruch auf Schadenersatz zu.
2. Bei Abbestellung bis zu einer Woche vor der Veranstaltung umfaßt der Schadenersatz 2/3 des entgangenen Speiseumsatzes. Sofern dieser nicht vereinbart war, ist die Berechnungsgrundlage der
Mindestmenüpreis für Bankette.
Wird die Veranstaltung in der zweiten Woche vorher abgesagt, ermäßigt sich der Schadensbeitrag auf 1/3 des entgangenen Umsatzes
§ 6 Haftung und sonstige Pflichten des Veranstalters
1. Der Veranstalter haftet, ohne daß es auf Verschulden ankommt, für alle Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter und Teilnehmer an den vom Restaurant bereitgestellten Sachen verursacht werden.
2. Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist nur aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung zulässig.
§ 7 Zahlung
1. Die Rechnung ist sofort ohne Abzüge zu zahlen.
2. Das Restaurant kann eine angemessene Vorauszahlung bei Vertragsabschluß verlangen.
3. Gerät der Veranstalter in Verzug, ist das Restaurant berechtigt, neben den Mahnkosten Zinsen in Höhe von 4 % über dem Bundesbankdiskont zu verlangen.
§ 8 Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für diese Vereinbarungen gilt das Recht der Bundes Republik Deutschland.
2. Der Gerichtsstand ist Ulm.
3. Der Erfüllungsort ist Ulm.
4. Sollte eine Bestimmung der AGB ungültig sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.